Dies ist kein Baufeld. Setzen auch Sie sich für den Lopaupark ein. Damit der verbleibende Park baufrei bleibt und ein Klima für ehrenamtliches Engagement im Lopaupark geschaffen wird.

Bürgerbegehren "Rettet den Lopaupark"

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Amelinghausen die gesamte Fläche des heute bestehenden Lopauparks, die nicht Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 36 ist, von zukünftiger Bebauung freihält?”

Begründung

Gemäß nunmehr durch die Samtgemeinde Amelinghausen schriftlich bestätigter Angaben, wurde einem Investor im Zuge der Verhandlungen über den Verkauf einer 7.000 m² großen, im Lopaupark gelegenen Fläche (Teilstück aus Flurstück 45/1), ein Optionsrecht zugesagt. Dieses Optionsrecht gibt dem Investor die Möglichkeit weitere Flächen auf dem ca. 32.000 m² großen Flurstück 45/1 im Lopaupark zu erwerben, sofern die Gemeinde Amelinghausen auf dieser Fläche eine Wohnbebauung entwickeln will und die Samtgemeinde Amelinghausen weitere Teile des genannten Flurstücks verkaufen will. Aktuell sind hierzu keine konkreten Planungen öffentlich bekannt.

Der Lopaupark in Amelinghausen ist als wichtiges Naherholungsgebiet grundsätzlich frei von Bebauung zu halten und dessen Erhaltung und nachhaltige Entwicklung sicher zu stellen. Es ist wünschenswert, ein offenes Nutzungskonzept für den Lopaupark zu entwickeln, dass auf die Wünsche der Einwohner eingeht (z.B. durch ehrenamtliche Projekte, wie Biotoperhaltung, Naturerlebnispfad, Abenteuerspielplatz, Parkausstattung mit Spiel-, Sport- und Kunstobjekten, Schmuckgärten, Architekturen, Mobiliar, usw.).

Ergänzende Information hinsichtlich des Naturschutzes

Über das Geoportal „Terraweb“ des Landkreis Lüneburg ist ersichtlich, dass sich auf der verbleibenden Fläche des gegenständlichen Flurstücks 45/1 ein gesetzlich geschütztes Biotop vom Typ „Binsen- und Simsenried nährstoffreicher Standorte“ befindet (Rechtsgrundlagen: §30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. §24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG); §17 Gesetz über das Biosphärenreservatsgebiet "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG); Aktenzeichen: 3480, Mitteilungsdatum: 28.12.2017). Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind gesetzlich verboten. Von dem Verbot kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. (vgl. §30 Bundesnaturschutzgesetz)

Warum ein Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid?

Für zukünftige Entscheidungen von öffentlichem Interesse ist nach Meinung der Initiatoren dieses Bürgerbegehrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wünschenswert. Werden Einwohner auch außerhalb von Kommunalwahlen nach Ihrer Meinung zu einem Thema ergebnissoffen gefragt, so schafft dies Akzeptanz hinsichtlich getroffener Entscheidungen sowie ein Klima für bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit sowie Zivilgesellschaft und ist für unser Leben in Amelinghausen von unschätzbarem Wert.

Wir wollen Einwohner frühzeitig und ergebnissoffen hinsichtlich zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten des verbleibenden Lopauparks befragen und beteiligen sowie sachlich korrekt informieren. Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung des Lopauparks als Naherholungsgebiet durch die Umsetzung eins offenen Nutzungskonzeptes fördern, dass auf die Wünsche der Einwohner eingeht.

Was das Ergebnis einer neutralen, sachlich fundierten und ergebnissoffenen Bürgerbeteiligung wäre, dürften im Falle eines Bürgerentscheids die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Amelinghausen (inkl. Dehnsen und Etzen) entscheiden. Das zulässige Bürgerbegehren (gem. § 32 NKomVG) müsste dafür von mindestens 320 wahlberechtigten Personen bis spätestens zum 18.12.2020 unterschrieben werden, damit es zu einem Bürgerentscheid (gem. § 33 NKomVG) kommen kann. Im Falle eines Bürgerentscheids müssten mindestens 640 wahlberechtigte Personen zum Thema abstimmen, damit das Ergebnis der Abstimmung bindend wird. Bei einem Bürgerentscheid kann ergebnissoffen mit Ja oder Nein abgestimmt werden.

Hinweis

Bezüglich der Aufstellung des Bebaungsplans Nr. 36 besteht die Möglichkeit private Belange im Zuge der laufenden Bauleitplanung gegenüber der Gemeinde Amelinghausen vorzutragen, sodass diese untereinander gerecht abgewogen werden können.

Setzen Sie sich für den Lopaupark ein.

Mit Ihrer Unterschrift unter dieses Bürgerbegehren gemäß §32 NKomVG beantragen Sie die Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß §33 NKomVG zu der Frage: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Amelinghausen die gesamte Fläche des heute bestehenden Lopauparks, die nicht Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 36 ist, von zukünftiger Bebauung freihält?”

Kontakt

Bürgerbegehren "Rettet den Lopaupark"

Vertretungsberechtigte Personen:
Ursula Krewet (Lerchenweg 14)
Eckhard Kläs (Lerchenweg 16),
Björn Vauk (Lerchenweg 22),
jeweils 21385 Amelinghausen.

Tel.: 04132 6 49 92 04
info(at)buergerbegehren-lopaupark.de